Sie planen zu übersiedeln? Hier einige Punkte die Sie, je nach dem ob Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen beachten sollten:


Wohnung (Haushaltsversicherung)
Unbedingt vor Ummeldung des Wohnsitzes der Figerl Versicherungsmakler GmbH Bescheid geben. Wir kündigen dann Ihre Haushaltsversicherung zum geplanten Umzugstermin. Die Versicherung merkt diese Kündigung vor und nach erfolgter Ummeldung muss der Meldezettel nachgereicht werden. Storniert und abgerechnet wird Ihr Vertrag dann mit dem Datum ab welchem Sie an Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet sind. Weiters muss für Ihre neue Wohnung eine Haushaltsversicherung abgeschlossen werden.

Natürlich können Sie Ihre bestehende Haushaltsversicherung auch auf Ihre neue Wohnung übernehmen. Auch wenn Sie das wünschen bitte bei uns melden, da wir Ihren Vertrag anpassen müssen zB die Quadratmeter der Wohnnutzfläche berichtigen.

Wohnhaus (Eigenheimversicherung)
Wenn Sie Ihr Wohnhaus verkaufen und umziehen muss die Versicherung nicht von Ihnen gekündigt werden. Sie sind jedoch verpflichtet dem Erwerber bekannt zu geben wo Sie versichert sind. Dieser hat dann 4 Wochen ab Grundbucheintragung Zeit die Versicherung zu kündigen. Er kann diese aber natürlich auch von Ihnen übernehmen.

Selbiges gilt, wenn Sie ein Haus kaufen. Am besten uns Bescheid geben, dass Sie ein Haus erworben haben. Wir fragen dann nach ob Sie bereits im Grundbuch eingetragen sind, kündigen die Eigenheimversicherung des Vorbesitzers fristgerecht und reichen nach Rücksprache mit Ihnen eine neue Versicherung für Ihr Wohnhaus ein.