Verhalten im Schadensfall (Kfz)
Kfz-Haftpflicht
Sie sind am Unfall schuld:
Am besten füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallbeteiligten einen Unfallbericht aus. Auf diesem sind alle erforderlichen Daten gefragt. Einen Unfallbericht erhalten Sie üblicherweise gemeinsam mit Ihrer Kfz-Polizze, sollten Sie diesen nicht mehr haben, liegen in unserem Büro Formulare auf bzw. können Sie diesem unter dem Punkt Download ausdrucken. Sollten Sie und auch der zweite Unfallbeteiligte kein Formular bei sich haben, schreiben Sie am besten Name, Telefonnummer, Versicherung, Fahrzeugdaten usw. des Gegners auf. Auch auf den Schadenshergang, eventuell mit Skizze, nicht vergessen - dies ist vor allem bei Unfällen, wo das Verschulden nicht eindeutig ist wichtig.
Den Vorfall anschließend bei uns melden. Sollte wir noch Fragen haben klären wir diese direkt mit Ihnen und auch dem Unfallbeteiligten. Wir leiten die Schadensmeldung anschließend an Ihre Versicherung weiter.
Grundsätzlich sind schuldige Haftpflichtschäden maluswirksam, dh Sie werden im Bonus-Malus-System um drei Stufen rückgereiht. Bei relativ geringen Schäden kann man dies mit einer Selbstzahlung vermeiden. Ob diese für den jeweiligen Schaden Sinn macht hängt von der Schadenshöhe ab und wird am besten mit uns abgeklärt.
Sie sind am Unfall nicht schuld:
Das Vorgehen bei einem unschuldigen Haftpflichtschaden unterscheidet sich nur gering von einem schuldigen. Auch hier füllen Sie gemeinsam mit dem Gegner einen Unfallbericht aus bzw. schreiben die Daten des jeweils anderen auf - hier muss dies jedoch der Gegner an seine Versicherung weiterleiten. Grundsätzlich sollte er den Schaden innerhalb einer Woche melden.
Mit der Polizzennummer oder auch dem Kennzeichen des Gegners kann Ihre Werkstatt eine Besichtigung veranlassen. Um sicher zu gehen, dass der Gegner den Schaden auch wirklich meldet, können Sie uns die Schadensdaten bekannt geben. Wir stellen dann Forderungen an die Versicherung der Gegenseite und diese forderte den Gegner zur Schadensmeldung auf.
Es gibt jedoch auch Unfälle, wo der Gegner seine Schuld bestreitet und Sie dafür verantwortlich macht. Auch hier am besten uns alle Daten geben. Wir stellen Forderungen an die gegnerische Versicherung. Sollten auch Sie zu einer Schadensmeldung aufgefordert werden, machen wir diese für Sie. Meist werden dann beide Fahrzeuge besichtigt, eventuell kommt es zu einer Gegenüberstellung. Dadurch sollte das Verschulden geklärt werden. Natürlich können Sie solch strittige Fälle auch Ihrer Rechtsschutzversicherung übergeben.
Kfz-Kasko
selbstverschuldeter Unfall:
Sollten Sie eine Kollisionskaskoversicherung haben ist auch der selbstverschuldete Unfall mitversichert, wenn Sie also zB an eine Mauer anschieben und dabei Ihr Fahrzeug beschädigen. Den Vorfall bitte uns melden. Wurde dabei nicht nur Ihr Fahrzeug beschädigt sondern auch ein anderes Auto oder wie in obigem Beispiel die Mauer eines Anderen muss auch ein Haftpflichtschaden gemeldet werden.
Parkschaden:
Sie haben Ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz abgestellt und stellen beim Zurückkommen fest, dass ein anderes Fahrzeug an dieses angefahren ist? Den Schaden bitte beim nächsten Polizeiposten melden und danach uns Bescheid geben. Bei der behördlichen Aufnahme bekommen Sie eine Geschäftszahl - auch diese uns mitteilen. Wir melden den Schaden anschließend bei Ihrer Versicherung.
Sollten Sie beispielsweise beim Zurückkommen zu Ihrem Fahrzeug sehen, dass gerade jemand an dieses anschiebt und weiterfährt unbedingt das Kennzeichen des Gegners aufschreiben. Mit diesem können wir dessen Versicherung ausfindig machen und den Schaden als unschuldigen Haftpflichtschaden melden. Der Vorteil hierbei ist, dass sie keinen Selbstbehalt, der bei den meisten Versicherungen bei Parkschäden vereinbart ist, haben.
Vandalismus:
Im Gegensatz zum Parkschaden wurde bei Vandalismus der Schaden an Ihrem Auto nicht durch ein anderes Fahrzeug verursacht, sondern mutwillig durch eine fremde Person. Auch diesen Schaden bei der Polizei und anschließend bei uns melden.
Wildschaden:
Auch einen Zusammenstoß mit einem Reh, Hasen oÄ bitte umgehend bei der nächsten Polizeiinspektion melden. Hier bekommen Sie von dieser ein Behördenprotokoll. Dieses bitte an uns weiterleiten. Auf dem Protokoll sind alle für uns wichtigen Daten ersichtlich und wir melden den Schaden Ihrer Versicherung.
Einbruch ins Kfz:
Wenn in Ihr Fahrzeug eingebrochen wurde, den Schaden unverzüglich bei der Polizei melden. Sollten Sie eine Kaskoversicherung haben den Einbruch danach bei uns melden und uns auch die Anzeigenbestätigung zukommen lassen. Wir leiten dann alles an Ihre Versicherung weiter.
Im Normalfall sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs bis zu einem bestimmten Betrag in Ihrer Kaskoversicherung mitversichert, im Fahrzeug liegen gelassenes Bargeld jedoch nicht! Sonderausstattungen wie CD-Player oder fix montierte Navigationssysteme sind nur mitversichert, wenn uns diese bei der Fahrzeuganmeldung bekannt gegeben wurden.
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Sonderausstattung anschaffen muss diese unbedingt nachträglich bei Ihrer Versicherung eingeschlossen werden. Nicht angegeben Sonderausstattung gilt im Schadensfall als nicht mitversichert. Dies gilt auch für nachträglich gekaufte Alufelgen und dergleichen.
Auch wenn Sie keine Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug haben nach einem Einbruch mit uns Rücksprache halten. Bei einigen Haushaltsversicherungen ist Einbruchdiebstahl ins Kfz bis zu einer gewissen Höhe mitversichert.
Glasschaden:
Bei einem Glasschaden, also etwa Beschädigungen der Windschutzscheibe durch Steinschlag, reicht ein kurzer Telefonanruf in dem Sie uns Unfalltag und Ort bekannt geben. Ob eine Besichtigung erforderlich ist oder ein Foto ausreicht hängt von der jeweiligen Versicherungsanstalt, was genau beschädigt ist und ob eine Reparatur möglich ist oder ein Austausch notwendig ist ab.
Marderbiss:
Auch bei einem Schaden durch Marderbiss reicht es aus, wenn Sie uns telefonisch informieren, wir leiten dies dann weiter.