Folgende Unterlagen bzw. Dokumente sind bei Anmeldungen mitzubringen: 

 

Anmeldung eines Neufahrzeuges

- Typenschein/Datenblatt, Einzelgenehmigung

- Besitznachweis, zB Eintrag im Typenschein, Kaufvertrag, Rechnung

- Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen

- Ausländer: amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass)

- Firmen: Gewerbeschein, Konzessionsurkunde bzw. aktueller Firmenbuchauszug

- wenn Sie noch keine EU-Kennzeichen (gültig ab 01.11.2002) haben nachbestellen und die alten Kennzeichen zurückgeben


Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges

- Typenschein/Datenblatt, Einzelgenehmigung

- Besitznachweis, zB Eintrag im Typenschein, Kaufvertrag, Rechnung

- Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen

- letzter gültiger Prüfbefund (darf 4 Monate überzogen sein, für die ersten 3 Jahre gibt es bei Pkw, Kombi keinen Prüfbefund)

- Ausländer: amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass)

- Firmen: Gewerbeschein, Konzessionsurkunde bzw. aktueller Firmenbuchauszug

- wenn Sie noch keine EU-Kennzeichen (gültig ab  01.11.2002) haben nachbestellen und die alten Kennzeichen zurückgeben


Einschluss eines Wechselkennzeichens (zusätzlich zu den oben erwähnten Dokumenten)

- bestehenden Typenschein und Zulassungsschein

- wenn sich das Kennzeichen ändert, auch den Prüfbericht des bestehenden Fahrzeuges und die Kennzeichen


!! Alle erwähnten Dokumente werden im Original benötigt !!

 

Bei Fahrzeugen, die von Minderjährigen angemeldet werden (auch Mofas) muss eine Zustimmung des Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.