Folgende Dokumente (im Original) benötigen wir für die Kfz-Abmeldung:


- Typenschein (bei Wechselkennzeichen beide), Einzelgenehmigung
- Zulassungsschein (bei Wechselkennzeichen beide)
- Kennzeichen


Kennzeichen-Hinterlegung (Stilllegung):
Kennzeichen kann einen Tag weniger als 1 Jahr stillgelegt werden - danach muss es in Betrieb genommen werden, sollte dies nicht gemacht werden,

wird es von der Zulassungsstelle automatisch abgemeldet

Kennzeichen-Hinterlegung (Abmeldung):
Kennzeichen kann für 6 Monate freigehalten werden