Gemäß der Offenlegungs Verordnung (VO (EU)2019/2088) sind wir als Versicherungsmakler beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten dazu verpflichtet, bestimmte Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie negativen Einflüssen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu veröffentlichen.

 

Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert von Investitionen bzw. Veranlagungen haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen, aber auch ganze Branchen oder Regionen betreffen.

 

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Art 3 Abs 2 Offenlegungs-VO

 

Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken ein, indem wir die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwenden. Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, empfehlen wir dieses vorrangig.

 

Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Art 4 Abs 5 Offenlegungs-VO

 

Wir beabsichtigen bis auf weiters nicht, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Versicherungsberatung zu berücksichtigen, sofern uns nicht ausnahmsweise gesicherte belastbare Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen, worauf wir im Einzelfall ausdrücklich hinweisen. Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass dies in aller Regel nicht der Fall ist und wir oft mit bloßen nicht überprüfbaren Gerüchten konfrontiert sind. Solche weiter zu verbreiten sehen wir nicht als seriöse Beratung an. Selbstverständlich werden wir diesen Beratungsansatz unverzüglich umdenken, wenn sich die Datenlage in der Zukunft verbessert.

 

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Zusammenhang mit unserer Vergütungspolitik nach Art 5 Offenlegungs-VO

 

Unser oberstes Ziel ist die Zufriedenheit unserer Kunden. Deswegen empfehlen wir im Einklang mit unseren Beratungspflichten als Makler ausschließlich Produkte, die mit den Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden in Einklang stehen.

 

Für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten erhalten wir Vergütungen direkt vom Versicherer. Diese Vergütungen sind Provisionen bzw. Bonifikationen. Es kann allerdings vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Sollte dies der Fall sein und die höhere Vergütung nicht dem Kundeninteresse widersprechen, wird diese angenommen.